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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf- und Dienstverträge der Firma IT-Generation

§ 1 Geltung

1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser in den Geschäftsräumen der Firma IT-Generation aushängenden oder auf der Homepage www.it-generation.de abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit; es sei denn, sie wurden von der Firma IT-Generation unter Verweis auf die abgeänderte Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Käufers dieses ausschließen.

2. Diese AGB werden durch die Firma IT-Generation ausschließlich gegenüber Personen verwendet, die in Ausführung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ebenso werden diese AGB gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts verwendet.

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Vertragsanträgen seitens des Kunden.

2. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Ware dienen.

3. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.

4. Wird dem Kunden im kaufvertraglichen Teil des Angebotes ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. der Hausbank der Firma IT-Generation. Lehnt diese den Antrag des Kunden ab, so bleibt es der Firma IT-Generation auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot oder Auftrag zurückzutreten oder auf Erfüllung durch den Kunden zu bestehen. Gleiches gilt für die mit dem Kauf im Zusammenhang stehenden weiteren Dienstleistungen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass die Firma IT-Generation diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung an sich nimmt.

5. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ-/FZZ-Zulassung der Anschluss an das deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so werden wir den Kunden auf diesen Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von der Haftung aus einem dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz frei.

§ 3 Preise und Zahlung

1. Die für Waren vereinbarten Preise verstehen sich ab Zentrallager und sind reine Kaufpreise. Für Lieferung, Installation, Schulung, Wartung oder sonstige Nebenleistungen erhält die Firma IT-Generation, soweit nichts anderes vereinbart wird, eine gesonderte Vergütung nach Aufwand in Form von Tagessätzen gemäß ihrer jeweils gültigen Preisliste. Ein Tagessatz deckt eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag ab. Darüber hinausgehende oder geringere Arbeitsleistungen werden anteilig vergütet. Die Tagessätze beziehen sich auf Aktivitäten, die in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 6.00 und 20.00 Uhr erbracht werden. Werden Mitarbeiter der Firma IT-Generation außerhalb der vorgenannten Zeit tätig, erhöht sich der anteilige Tagessatz wie folgt:

Mo. – Fr. 17.00 – 19.00 25%
19.00 – 22.00 50%
ab 22.00 100%
Sa. 75%
So. und Feiertags 100%

Die Aufschläge werden nicht kumuliert erhoben. Es gilt der jeweils höhere Aufschlag.

2. Die vereinbarte Vergütung der Firma IT-Generation nach Aufwand bleibt mindestens bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig. Danach werden sich der Kunde und die Firma IT-Generation erforderlichenfalls über eine angemessene Anpassung der Tagessätze verständigen. Eine solche Anpassung soll einmal jährlich erfolgen, und zwar jeweils zum 1. Januar. Können sich die Vertragsparteien nicht bis zum 15. Februar eines Kalenderjahres auf die Höhe der Anpassung einigen, so kann jede Partei verlangen, dass ein von der Industrie- und Handelskammer Hamburg zu bestellender Sachverständiger als Schiedsgutachter über die Höhe der Anpassung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grades der Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse entscheidet. Die Entscheidung des Sachverständigen ist für beide Parteien verbindlich. Die Neufestlegung gilt ab dem Tag des Zugangs des Änderungsverlangens bei der jeweils anderen Partei, frühestens jedoch zum 1. Januar.

3. Für Leistungen, die die Firma IT-Generation nicht am Ort ihrer Geschäftsstelle erbringt, werden bei Abrechnung nach Aufwand gesondert Fahrtzeiten, -kosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.

Flug Business Class
Bahn 1. Klasse
Kilometer-Pauschale € 0,50 / km
Hotel nach Aufwand,
max. 4 Sterne
Öffentliche Verkehrs- nach Aufwand
mittel, Taxi- und Parkgebühren
Tagesspesen nach den geltenden steuerlichen Richtlinien

Für Reisezeiten werden je Stunde € 50,- berechnet.

4. Der Versand der Waren erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Gegebenenfalls erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers. Die Firma IT-Generation ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und versandkostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch die Firma IT-Generation.

5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6. Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware oder bei Erbringung der Leistung, wie Schulung, Installation und Wartung, fälligund ist spätestens 2 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Kunden berechnet.

7. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat er vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Zinssatz der Einlagenfacilität der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 9 % p.a. zu zahlen.

8. Tritt bei dem Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen und sonstigen Zahlungsverbindlichkeiten oder schleppender Zahlungsweise, so ist die Firma IT-Generation – vorbehaltlich der ihr sonst zustehenden Rechte – berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und ihre Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzuhalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche der Firma IT-Generation aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.

9. Die Firma IT-Generation ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.

10. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu, auch nicht, wenn Gegenrechte auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Gegen Ansprüche der Firma IT-Generation kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.

11. Für den Fall, dass Leasing, Miete oder Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Teilzahlungsvereinbarung.

§ 4 Lieferung

1. Bei einer von der Firma IT-Generation nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten ist die Firma IT-Generation berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörung durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffen (auch, wenn sie bei dem Lieferanten von IT-Generation eintreten) verlängert sich, wenn durch diese Umstände die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtung verhindert wird, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.

3. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so wird die Firma IT-Generation von der Lieferverpflichtung frei.

4. In anderen Fällen ist der Kunde berechtigt, der Firma IT-Generation schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

5. Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von der Firma IT-Generation nicht eingehalten wurden oder sie sich mit der Lieferung in Verzug befindet, ein Schaden erwächst, so ist der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung zu verlangen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn ein „Kaufmännisches Fixgeschäft“ vereinbart wurde oder wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung nicht mehr besteht.

6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung die Betriebsräume der Firma IT-Generation verlassen hat, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die IT-Generation nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel.

§ 6 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

1. Alle Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn die Firma IT-Generation wegen aller ihrer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden ist. Außerdem geht das Eigentum nur über, wenn der Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung erfüllt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden auf die älteste Schuld geleistet, selbst bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die Firma IT-Generation als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne sie zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache für die Firma IT-Generation; bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er der Firma IT-Generation bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich. Werden die durch Verbindung oder Verarbeitung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

2. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an die Firma IT-Generation ab.

3. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonstige Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
Die Firma IT-Generation kann in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger des Kunden widerrufen. Sie ist dann berechtigt, Auskunft über den Warenempfänger zu verlangen, diesen vom Übergang der Forderung auf die Firma IT-Generation zu benachrichtigen und die Forderung des Kunden gegen den Warenempfänger einzuziehen.

4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird die Firma IT-Generation auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.

5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die im Eigentum der Firma IT-Generation stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Firma IT-Generation abgetreten. Die Abtretung nimmt sie an.

§ 7 Durchführung, Mitwirkung des Kunden

1. Der Kunde benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der der Firma IT-Generation kurzfristig die notwendigen Informationen gibt, Gesprächspartner benennt und Entscheidungen trifft oder sie herbeiführen kann. Die Firma IT-Generation ist verpflichtet, den Ansprechpartner einzuschalten, wenn und soweit die Durchführung des Vertrages dies erfordert.

2. Innerhalb des Rahmens, den der Vertrag vorgibt, bestimmt und verantwortet die Firma IT-Generation die Art und Weise, wie und von wem der Vertrag erfüllt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen insoweit nicht, jedoch wird die Firma IT-Generation stets bemüht sein, Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.

3. Die Firma IT-Generation ist berechtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben.

§ 8 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Firma IT-Generation und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen der anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Die Firma IT-Generation und der Kunde werden alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzen, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten.

2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Modelle, Konzepte, Methoden, Techniken und sonstiges bedeutsames Know-how sowie für Informationen, die der Partei, die sie erhält, bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden.

3. Die Firma IT-Generation und der Kunde werden das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG wahren und bei der Durchführung des Vertrages nur Erfüllungsgehilfen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind.

§ 9 Treuepflicht

Der Kunde und die Firma IT-Generation verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die aktive Abwerbung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners. Weiterhin verpflichten sich der Kunde und die Firma IT-Generation, keinen Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners während der Laufzeit des Vertrages auf eigene Rechnung oder durch Dritte einzustellen oder sonst wie zu beschäftigen, es sei denn, der jeweils andere Vertragspartner stimmt vorher schriftlich zu.

§ 10 Gewährleistung

1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, ist die Firma IT-Generation nach ihrer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Ist die Firma IT-Generation zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus oder schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Fehlgeschlagen ist eine Nachbesserung, wenn sie einmal erfolglos versucht wurde oder eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.

2. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach der Wahl des Verwenders durch ihn beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auf Wunsch der Firma IT-Generation vom Kunden zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von IT-Generation über.

3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratung entstanden sind. Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Firma IT-Generation oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmungen nicht ausgeschlossen.

4. Die Haftung wird ausgeschlossen für Folgen aus Veränderungen und Eingriffen oder Reparaturversuchen seitens des Kunden oder Dritter.

5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Verkauft der Kunde die von der Firma IT-Generation gelieferte Ware an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Firma IT-Generation zu verweisen.

7. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreises nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch die Firma IT-Generation schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

8. Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe der Nummer 3 des Abschnittes „Vertragsschluss“ dieser AGB als ergänzend vereinbart.

9. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörig verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.

10. Wird dem Kunden eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende Garantie gewährt, so kann er aus dieser keine Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz herleiten. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder Ersatzgeräte für die Reparaturdauer herleiten. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

11. Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend der Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er die Firma IT-Generation von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, dass der Verwender die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokolliert und bei sich im Hause speichert.

12. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter Fabrikate oder auch manche Softwarepakete nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.

§ 11 Schadensersatz

1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt,sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Firma IT-Generation haftet daher nicht für Schäden, die nicht am gelieferten Gegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Firma IT-Generation nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

2. Die Firma IT-Generation leistet Schadensersatz nur:

- bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte;

-in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf € 125.000 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens € 250.000 aus dem Vertrag.

- Im übrigen: soweit die Firma IT-Generation gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

Der Einwand des Mitverschuldens (z.B. aus § 7 ) bleibt offen. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Falls der Kunde eine weitergehende Sicherung gegen Schadensfälle wünscht, werden die Parteien durch individuelle Absprachen hierfür sorgen.

4. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und dem daraus entstehenden Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er die tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung der Firma IT-Generation ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt.
Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherheitskopie beibringen, so ist die Firma IT-Generation von der Haftung vollständig freigestellt.

5. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Original-Disketten der Softwarehersteller von sogenannten Computerviren infiziert sind. Es ist nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch die Firma IT-Generation auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haftet diese nur insoweit, als sie diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet hat. Der Kunde stellt die Firma IT-Generation davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit sie von jeglicher Haftung von Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 12 Sonstige Vereinbarungen

1. Als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie als Gerichtsstand wird der Firmensitz von IT-Generation vereinbart, mit der Maßgabe, dass die Firma IT-Generation berechtigt ist, auch am Ort des Kunden zu klagen. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten, einen außergerichtlichen Bereinigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung fachkundiger Dritter, durchzuführen, es sei denn, ein solcher Versuch erscheint als nicht erfolgversprechend.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts gelten zwischen IT-Generation und dem Kunden nicht.

3. Für Ansprüche des Kunden aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch hat.

4. Sollte eine der vorstehenden Vorschriften nichtig sein oder unwirksam werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle einer nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt diejenige rechtsgültige, die die Parteien bei Kenntnis der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gewählt hätten, um den mit der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck zu erreichen.

5. Eine Abänderung dieses Vertrages ist nur durch Einhaltung der Schriftform möglich; dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

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